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Chargenrückverfolgung

Chargenrückverfolgung leicht gemacht - mit SAP

Am 1.1.2005 trat die EU-Basisverordnung (178/2002) in Kraft: Alle Lebensmittelunternehmen müssen die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherstellen, um im Beanstandungsfall deren präzisen und schnellen Rückruf zu gewährleisten.

Im Klartext heisst das, jeder Stoff bzw. jedes Material, das zur Produktion der Fertigware verwendet wird bzw. direkt mit dem Produkt in Berührung kommt, muss lückenlos nachgewiesen und rückverfolgt werden können. Ebenso muss bestimmt werden können, welcher Kunde zu welchem Zeitpunkt welches (End)-Produkt aus welcher Produktionscharge erhalten hat.

Die trimaster AG hilft Ihnen gerne, diese Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, auch wenn Sie heute die Materialien in Ihrem SAP-System nicht auf Chargenebene verwalten.

Wann wurde die Komponente A mit Wareneingangsdatum X und Charge B verbraucht?